Das ist jedem bekannt und nachzulesen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§836 ff).
Verletzt sich ein Dritter auf Ihrem unbebauten Grundstück oder kommt in Ihrem Haus zu Schaden, haften Sie als Besitzer unbegrenzt.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung reguliert entstandene Schäden oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.